Rechtsprechung
FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromStG § 9 Abs. 3; StromStG § 10 Abs. 1
Stromsteuerliche Behandlung des auf Tankstellen verbrauchten Stroms - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Stromsteuerliche Behandlung des auf Tankstellen verbrauchten Stroms
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
- BFH, 02.11.2010 - VII R 48/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.06.2006 - I R 84/05
Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für …
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Die erforderliche Selbständigkeit würde indes fehlen, wenn der Verpächter - hier die Klägerin - im Rahmen der Betriebsverpachtung mit gewisser Nachhaltigkeit eine eigenbetriebliche Tätigkeit entfaltet und über entsprechende Verfügungsmacht verfügen würde (BFH, Urteil vom 13.06.2006, I R 84/05 im Hinblick auf § 12 AO ).Entscheidend ist, ob der Unternehmer lediglich von Fall zu Fall oder grundsätzlich jederzeit Zugang zu den am Ort befindlichen Einrichtungen hat (FG Hamburg, Urteil vom 28.10.2003, VI 216/01 mit zahlreichen Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, bestätigt durch BFH, Urteil vom 13.08.2006, I R 84/05).
- FG Hamburg, 06.06.2008 - 4 V 34/08
Keine Berücksichtigung von Steuervergünstigungen nach § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 …
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Die Gerichtsakte 4 V 34/08 wurde hinzugezogen.Die im Verfahren 4 V 34/08 vorgelegte Bilanz der B AG zum 31.12.2005 sowie deren Gewinn- und Verlustrechnung deuten darauf hin, dass die B AG keinerlei ihr zugerechnete bzw. ihr zurechenbare Geschäfte getätigt hat.
- BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07
Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Um die Tankstellen als Unternehmen im Sinne von § 2 Nr. 4 StromStG ansehen zu können, müssten sie rechtlich selbstständig sein; darauf, dass sie keine Vertragsbeziehungen zu einem Energieversorger unterhalten, kommt es nicht an (BFH, Beschluss vom 31.01.2008, VII B 79/07).Eine derartige rechtliche Selbständigkeit hat der Bundesfinanzhof etwa für einen Kommissionär angenommen, der gewerbsmäßig in eigenem Namen Produkte einer Großbäckerei vertreibt (BFH, Beschluss vom 31.01.2008, VII B 79/07).
- BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93
Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der …
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Wesentliches inhaltliches Kriterium für ein derartiges Treuhandverhältnis ist die Weisungsgebundenheit des Treuhändlers, wobei das Treuhandverhältnis auf ernstgemeinten, klar nachweisbaren Vereinbarungen zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder beruhen und tatsächlich durchgeführt worden sein muss; das Handeln des Treuhändlers im fremden Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein, dabei kommt der bilanziellen Behandlung des Treuguts eine indizielle Bedeutung zu (BFH, Urteil vom 15.07.1997, VIII R 56/93). - FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 216/01
InvZulG: Investitionszulagenrechtliche Betriebsstätte bei Tankstellenverpachtung
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Entscheidend ist, ob der Unternehmer lediglich von Fall zu Fall oder grundsätzlich jederzeit Zugang zu den am Ort befindlichen Einrichtungen hat (FG Hamburg, Urteil vom 28.10.2003, VI 216/01 mit zahlreichen Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, bestätigt durch BFH, Urteil vom 13.08.2006, I R 84/05). - BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Das Bundesverfassungsgericht hat ihn - ergänzend und einschränkend - dahin ausgelegt, dass es sich um 'eigenbetriebliche Zwecke' handeln muss (BVerfG, Urteil vom 20.04.2004, 1 BvR 905/00). - BFH, 30.06.2005 - III R 47/03
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine …
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Mit Urteil vom 30.06.2005 ( III R 47/03) hat der Bundesfinanzhof erkannt, dass selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine Betriebsstätten des überlassenen Mineralölunternehmens, sondern eigene Betriebsstätten des Tankstellenverwalters seien. - BFH, 02.03.2004 - III B 114/03
Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines …
Auszug aus FG Hamburg, 17.09.2009 - 4 K 199/08
Während bei einem klassischen Strohmannverhältnis jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber im Innenverhältnis für einen anderen mit der Folge auftritt, dass der Strohmann zivilrechtlich und steuerrechtlich von den Folgen des Rechtsgeschäfts betroffen ist, treffen die rechtsgeschäftlichen Folgen bei einem wirksam vereinbarten verdeckten Treuhandverhältnis gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO den Treugeber (BFH, Beschluss vom 02.03.2004, III B 114/03), das wäre hier die Klägerin.